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BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg | DieDa Daniela Tiefling
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Finanzielle Unterstützung...

... für Schulveranstaltungen

Folgende Unterstützungsmöglichkeiten stehen für Schulveranstaltungen zur Verfügung:


1. Unterstützung durch den Bund (BMBWF)


Für Schulveranstaltungen, die mindestens 5 Tage dauern.

Anträge sind im Sekretariat erhältlich oder online (siehe Links zu den Infoseiten).

Die Anträge werden an die Bildungsdirektion Salzburg gestellt. Letzter Einreichtermin für das jeweilige Schuljahr bei der Bildungsdirektion Salzburg ist Ende April, auch wenn eine Schulveranstaltung erst danach stattfindet (für die genauen Fristen beachten Sie bitte die Angabe auf den Formularen).

Bitte rechtzeitig schon bei Festsetzung der Schulveranstaltung den Antrag einreichen.
Maximale Förderhöhe: EUR 216,-

Infoseite BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html

Infoseite Bildungsdirektion Salzburg: https://www.bildung-sbg.gv.at/service/schuelerbeihilfenstelle/

Kontakt Bildungsdirektion Salzburg

Schülerbeihilfenreferat der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, Rückgebäude im Hof 2

5010 Salzburg

Tel.: 0662 / 8083 - 2307

2. Unterstützung durch das Land Salzburg.

Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen jeglicher Art,

  • bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw. Schüler.

  • Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg

  • bei Unterschreiten folgender Einkommensgrenzen:

€ 2.479,75 netto monatlich – für Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind.
Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist, erhöht sich
diese Grenze um € 610,40 netto mtl.


Es besteht die Möglichkeit einen Sammelantrag für mehrere Schulveranstaltungen zu stellen.
Maximal zwei Anträge jährlich sind pro Schülerin bzw. Schüler möglich, pro Antrag müssen mindestens € 10 Kosten beantragt werden. Antragstellung bis spätestens 1. Dezember im Kalenderjahr, in dem die Schulveranstaltung stattfindet.


Infos & Antrag:
https://www.salzburg.gv.at/bildung_/Seiten/schulveranstaltungen.aspx

(Inhalte aus der Broschüre "Geld für die Familienkassa", herausgegeben von "Land Salzburg, Abteilung 2". Erscheinungsdatum April 2024)

3. Unterstützung durch den Elternverein des BRG


Wurden die beiden oben angeführten Möglichkeiten bereits ausgenützt, kann um weitere Unterstützung durch den Elternverein angesucht werden. Ein Bescheid von Bund oder Land über die geleistete Unterstützung muss vorgelegt werden. Die Ansuchen sind formlos.


Kontakt:
Peter Unterrainer

Elternverein des BRG
Akademiestr. 19
5020 Salzburg

vorstand@eltern-am-brg.at

Finanzielle Unterstützung...

... für das ganze Schuljahr

Schulbeihilfe ab der 10. Schulstufe bzw. 6.Klasse AHS
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit.
Anträge erhalten Sie im Sekratariat. Abgabefrist 31.12. des jeweiligen Schuljahres.
Nähere Auskünfte:

Schülerbeihilfenreferat der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, Rückgebäude im Hof 2

5010 Salzburg

Tel.: 0662 / 8083 - 2307


Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages
Für Schüler/innen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen.
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit.
Anträge erhalten Sie im Sekratariat. Abgabefrist 31.12. des jeweiligen Schuljahres.

Nähere Auskünfte:​

Schülerbeihilfenreferat der Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10, Rückgebäude im Hof 2

5010 Salzburg

Tel.: 0662 / 8083 - 2307

das BRG
Akademiestraße 19
5020 Salzburg
Telefon: 0662 62 35 15
Fax: 0662 62 35 15-4
Email: office@brg.salzburg.at

Sekretariat:
Telefon: 0662 62 35 15-13
Öffnungszeiten: 07:30 – 13:00 Uhr

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