Geschätzte Schulgemeinschaft!
Aufgrund des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bundesland Salzburg (risikoadjustierte 7-Tages-Inzidenz von 917,6 mit nach wie vor stark steigender Tendenz; 13 Schulen mit Clusterfällen, die Abwasseranalysezeigt ebenfalls eine steigende Tendenz und die Impfraten sind sehr niedrig) empfiehlt die Corona-Kommission für das Bundesland Salzburg die Beibehaltung der Risikostufe II.
Das bedeutet, dass die erlassene 3. Salzburger COVID-19-Schulverordnung 2021/22 in Geltung ist und somit bis auf weiteres die Maßnahmen der Risikostufe II gelten.
Das schon bekannte Testregime für Schüler/innen (2mal Antigen-Test und 1mal PCR-Test) gilt daher weiterhin.
Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt nach wie vor die Regelung des § 5 Abs 3 C-SchVO 2021/22. Ob sich durch die geplanten Maßnahmen des Bundes (Stichwort: 2,5-G-Regelung) eine Änderung beim Testregime der ungeimpften Lehr- bzw. Verwaltungspersonen ergibt, gilt es abzuwarten.
Zusatzinformation zur neuen Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden: Die neue Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden soll ungeachtet des derzeitigen erheblichen Infektionsgeschehens sicherstellen, dass der sogenannte „Indexfall“, also die positiv getestete Person, so rasch wie möglich gesundheitsbehördlich abgesondert und damit die Umgebung vor Infektionen geschützt wird. Die Absonderung dieser Indexpersonen an Schulen wird von den Gesundheitsbehörden mit maximaler Priorität verfolgt.
Nach den neuen Bestimmungen gilt der Corona-Testpass (Ninja-Testpass für Schüler/innen) nur mehr in Bereichen bzw. in einer Region, wenn für diese die „3-G-Regelung“ gilt (§ 1 Abs 2 Z 4 lit. b iVm Abs 3 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung).
In der COVID-19-Schulverordnung gibt es bislang keine Änderungen, d.h. im schulischen Kontext ist das schon bekannte Testregime (2mal Antigen-Test, 1mal PCR-Test) zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausreichend.
Dir. Johannes Schiendorfer, 5. Nov. 2021
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